AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag kommt  zustande, indem der Kunde eine Bestellung per e-mail oder Fax an uns sendet, oder telefonisch Übermittelt. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto auf der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nicht per Nachnahme geliefert wird, ist der Kaufpreis per Vorkasse auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Lieferung gegen Rechnung wird nur gegenüber Stammkunden angeboten. Bei Nichtzahlung, oder Stornierung einer Lastschrift werden entsprechende Verzugszinsen fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Alle Preisangaben sind brutto, somit derzeit inkl. 16 % MwSt.

§ 4 Abnahmeverweigerung

Verweigert der Besteller die Abnahme der Ware, so kann ihm eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt werden. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferung erfolgt im Regelfall binnen einer Wochen, vorausgesetzt der Lagerverfügbarkeit.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht

Der Käufer ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Warensendung zum Widerruf des Kaufvertrages berechtigt. Zur fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechtes genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (per Fax, Brief oder e-Mail) an uns. Bei Widerruf des Kaufvertrages ist der Käufer zur Rücksendung der empfangenen Waren an uns verpflichtet. Bei einem Warenbestellwert bis zu einem Betrag von 40.00 EUR trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Ausgenommen ist der Widerruf des Kaufvertrages bei Waren, die von uns individuell für den Besteller gefertigt oder modifiziert wurden, Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen. Verbrauchsmaterialien in Form von Lot, Paste und Flussmittel sind nach Öffnung der original Verpackung vom Umtausch ausgeschlossen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

Keinen Mangel stellen geringfügige Abweichungen in Gewicht; Farbe oder Menge dar.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

§ 9 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Jede Kundenberatung oder Kaufempfehlung erfolgt nach bestem Wissen. Sämtliche diesbezügliche Angaben in unseren Druckschriften, Angeboten, Auskünften beruhen auf praktischen Entwicklungen und Erfahrungen. Da jedoch der Einsatz unserer Produkte außerhalb unserer Kontrolle erfolgt, können bei Fehlergebnissen keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden. Die Anwendung der Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden hin. Generell sind Tests an ähnlichen Werkstoffen für ein einwandfreies Ergebnis stets unerlässlich. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Verpflichtungen beider Vetragsteile aus Geschäften jeder Art ist Bad Camberg.
 

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